Nach der Blockade des Bochumer Einkaufszentrums vergangenen Winter hat es nun mittlerweile ein paar Briefe gegeben. Zunächst haben einige Menschen, darunter die Anmelderin der Mahnwache zur Unterstützung der AKtion und die Fahrer*innen der Autos, die die Aktivisti und das Blockade Material zum Ruhrpark brachten, Einladungen der Polizei bekommen, Zeug*innenaussagen zu tätigen, worauf natürlich keins reagiert hat.
Einige Wochen später hat nun Galeria Kaufhof, eines der Unternehmen im Ruhrpark – welches im Übrigen momentan insolvent ist – Briefe an alle namentlich mit der Aktion in irgendeiner Weise in Verbindung stehenden Personen geschickt. In den Schreiben fordert Galeria 26.600 Euro von den Menschen. Ganz abgesehen davon, dass die Argumentation und Rechnung von Galeria vor Gericht nicht haltbar sein wird, ist auch spannend, welche Menschen alles Post bekommen haben; neben den Aktivivsti, die tatsächlich auf der Einfahrt des Ruhrpark saßen, und so efolgreich für einige Stunden den üblichen Konsumterror am Tag vor Weihnachten gestört haben, fordert Galeria auch Geld von der Anmelderin der Mahnwache und einer Person, die sich lediglich auf social media mit der Aktion solidarisierte.
Dass diese Zahlungaufforderung rechtlich haltlos ist, liegt einerseits daran, dass noch kein Strafverfahren vorrangegangen ist, die Menschen also noch zu keiner Straftat verurteilt sind. Um Schadensersatz zu fordern, muss jedoch erst richterlich belegt sein, dass die Menschen, an die die Forderung gerichtet ist, überhaupt einen Schaden verrichtet haben.
Bei der Anmelderin der Mahnwache und der Person, die sich über social media solidarisierte wird daher klar sein, dass sie keiner Straftat belangt werden können. Und auch bei den Blockierenden, von denen das Geld gefordert wird, muss zunächst eine gerichtliche Grundlage da sein. Zudem muss bei zivilrechtlichen Forderungen wie dieser eine detaillierte Rechnung vorgelegt werden, die wasserdicht Belegt, dass und in exakt welcher Höhe ein finanzieller Schaden entstanden ist.

Um die Menschen zu unterstützen und Repressionskosten, wie Anwält*innen, Prozesskosten und ggf. die zivilrechtlichen Forderungen von Galeria zu decken, könnt ihr hier spenden:

VusEumUmseP e.V.
IBAN: DE30 8306 5408 0004 0613 81
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Betreff: keinmachten